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Messe Frankfurt against Copying – unsere Initiative für Ihr Recht

Der Schutz des geistigen Eigentums ist die Basis für einen fairen Wettbewerb. Messe Frankfurt against Copying setzt sich seit 2006 dafür ein, dass Ihre Innovationen auf unseren Messen sicher sind.

Nutzen Sie die in Deutschland geltenden Rechte gezielt und rechtzeitig. Wir unterstützen Sie gern dabei.

Was sollten Sie unbedingt wissen?

Der gewerbliche Rechtsschutz ist Ihre Basis für die juristische Verfolgung von Schutzrechtsverletzungen. Ansprüche aus den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen können lediglich Sie selbst als Verletzter geltend machen.

Nachfolgend finden Sie hier die wichtigsten Schritte zum Schutz Ihrer Produkte: vor und während Ihres Messeauftrittes.

Gehen Sie deshalb auf Nummer sicher …

... vor der Messe

Erster Ansprechpartner ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), die Zentralinstitution für den Schutz geistigen Eigentums in Deutschland. Hier werden gewerbliche Schutzrechte erteilt und verwaltet. Das Deutsche Patent- und Markenamt ist Partner in einem Netzwerk nationaler, europäischer und internationaler Schutzrechtssysteme. 

Weitere kompetente Partner sind die regional angesiedelten Patentinformationszentren (PIZen). Sie geben praxisbezogene Hilfestellungen zu allen Fragen rund um den gewerblichen Rechtsschutz. Und sie kooperieren mit dem Deutschen Patent- und Markenamt. 

Bitte beachten Sie, dass die Art des Schutzrechts über die Zuständigkeit der Eintragungsbehörde entscheidet. Informieren Sie sich daher eingehend über Ihre spezifische Lage. Registrierungsbehörden im Ausland sowie Details zu den einzelnen Schutzrechten finden Sie unter den Kooperationen des DPMA.

Bitte überprüfen Sie Ihre Schutzrechte hinsichtlich zeitlicher und örtlicher Gültigkeit. Schutzrechte müssen für das Land registriert sein, in dem die jeweilige Messe stattfindet. Originaldokumente, beglaubigte Kopien oder die Registrierungsnummern zum Nachweis eingetragener Schutzrechte sollten Sie immer mit sich führen. Sofern es bereits erwirkte rechtskräftige Titel gegen den Nachahmer gibt, sind auch diese als Beweis unabdingbar.

Versuchen Sie, Rechtsverletzungen bereits im Vorfeld zu lösen. Bitte nehmen Sie gegebenenfalls Kontakt zum potenziellen Verletzer auf. Und beraten Sie sich bitte diesbezüglich mit Ihrem juristischen Beistand. 

Effektiv ist der Antrag auf Tätigwerden der Zollbehörden (sog. Grenzbeschlagnahme). So können Sie der Präsentation nachgeahmter und unerlaubt hergestellter Waren auf Messen vorbeugen. Der Zoll kann bereits im Vorfeld der Messe Waren, die aus Drittländern zur Ausstellung auf der Messe eingeführt werden, auf mögliche Schutzrechtsverletzungen überprüfen.

Weitere Informationen beim Zoll Online

... und während der Messe

Handeln Sie zügig. Kontaktieren Sie schnellstmöglich den rechtsanwaltlichen Notdienst im Rahmen von Messe Frankfurt against Copying oder Ihren Anwalt.

Rechtsanwaltlicher Notdienst

Über unseren rechtsanwaltlichen Notdienst können Sie vor Ort eine Erstberatung in Anspruch nehmen. Sie erreichen die Anwälte während der Messeöffnungszeiten über die Hotline +49 69 75 75-12 12.

Anwalt

Sie können selbstverständlich auch Ihren eigenen Anwalt zu Rate ziehen. Entscheiden Sie mit dem von Ihnen gewählten Rechtsbeistand, welche juristischen Schritte Sie einleiten möchten.

Zivilrechtliche Maßnahmen

Strafbewehrte Unterlassungserklärung

Der potentielle Nachahmer erklärt sich bereit, das rechtsverletzende Verhalten (Ausstellen, Bewerben, ggf. den Verkauf kopierter Produkte etc.) einzustellen. Im Falle eines erneuten Verstoßes ist eine Vertragsstrafe zu zahlen. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung können Sie von Ihrem Rechtsbeistand formulieren lassen.

Einstweilige Verfügung

Dem potentiellen Schutzrechtsverletzer wird das rechtsverletzende Verhalten (Ausstellen, Bewerben, ggf. den Verkauf kopierter Produkte etc.) einstweilig gerichtlich untersagt.
Eine einstweilige Verfügung ist über einen Rechtsbeistand bei Gericht zu erwirken.

Strafrechtliche Maßnahmen

Eine weitere Möglichkeit, gegen Schutzrechtsverletzungen vorzugehen, ist das Erstatten einer Strafanzeige bei der Polizei. Voraussetzung für das Tätigwerden der Polizei ist eine mutmaßliche Schutzrechtsverletzung vonseiten eines Ausstellers aus der Europäischen Union.

Die Polizeiwache befindet sich im Operation Security Center in der Halle 4.0 Südwest und ist unter der Telefonnummer +49 (0) 69/ 75 75-65 55 erreichbar.

Bei Schutzrechtsverletzungen durch Aussteller aus Drittländern (Nicht-EU Ländern) kann der Zoll im Rahmen von Zollrundgängen tätig werden. Bitte beachten Sie, dass der Zoll seine Kontrollen eigenständig und auf ausgewählten Veranstaltungen durchführt. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Messebeginn über die Anmeldemodalitäten zwecks Teilnahme an einem Zollrundgang.

Wenden Sie sich dazu bitte an das Hauptzollamt in Darmstadt

Rechtsanwaltlicher Notdienst für Messe Frankfurt against Copying

Rechtsanwälte Heuking Kühn Lüer Wojtek PartGmbB
RA Thorsten A. Wieland (Partner)
Goetheplatz 5-7
60313 Frankfurt am Main
Deutschland
www.heuking.de

Messehotline zu Veranstaltungszeiten
+49 69 75 75- 12 12

Bitte kontaktieren Sie den Sicherheitsdienst der Messe Frankfurt unter
+49 69 75 75-33 33.

Im Vorfeld und während einer Messe erhalten Sie Fotoverbotsaufkleber für Ihren Stand bei der Messeleitung.